BERATUNG ANERKENNUNGSVERFAHREN

Beratung
Anerkennungsverfahren


Die Anerkennung Deiner Qualifikationen in Deutschland ist ein Wendepunkt in Deiner Karriere!

Wird mein Abschluss in Deutschland anerkannt?

Nach dem Anerkennungsgesetz des Bundes hat grundsätzlich jede ausländische Fachkraft einen Rechtsanspruch auf die Durchführung eines Verfahrens zur Prüfung der Gleichwertigkeit ihres beruflichen Abschlusses. Dies gilt, wenn die Fachkraft über einen ausländischen Berufsabschluss verfügt und beabsichtigt, eine Erwerbstätigkeit in Deutschland auszuüben.

In Deutschland sind die Bundesländer für viele Berufe selbst zuständig und haben dafür eigene Regelungen erlassen. Somit sind die Bundesländer auch für die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen mit den entsprechenden Referenzqualifikationen der Bundesländer zuständig. Geregelt wird dies durch die jeweiligen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetze (BQFG) der Bundesländer. Zu diesen Berufen gehören beispielsweise Lehrer, Erzieher, Sozialpädagogen, Ingenieure, Architekten und Fachärzte. Die Bundesländer haben zum Teil auch einzelne Fachgesetze für einzelne Berufe erlassen. Diese Regelungen können dann von den BQFG abweichen. 

Das war nur ein kurzer Überblick über die Regelungen des Anerkennungsverfahrens. 

Bevor Du mit dem Prozess beginnst, lerne unbedingt das Land vorher kennen, in dem Du leben und arbeiten willst. Recherchiere genug und triff Deine Entscheidung bewusst und vorbereitet.

Bin ich verpflichtet, die Anerkennung meiner Diplome zu beantragen?

Die Anerkennung eines ausländischen Abschlusses ist nur für reglementierte Berufe – z.B. medizinische Berufe- Voraussetzung für die Ausübung der entsprechenden Tätigkeit. 

Für nicht reglementierte Berufe, zu denen die meisten der rund 330 Ausbildungsberufe im dualen System zählen, ist das Anerkennungsverfahren nicht zwingend, jedoch kann es der Transparenz dienen. Außerdem trägt es zu einer besseren Einschätzung der beruflichen Fähigkeiten bei, wodurch auch der Bedarf einer Weiterbildung oder Nachqualifizierung passgenau bestimmt werden kann. 

WICHTIG:  Für Personen aus Drittstaaten ist die Feststellung der vollen Gleichwertigkeit des ausländischen Bildungsabschlusses eine der Voraussetzungen für die Erteilung des Visums, unabhängig davon, ob die ausländische Fachkraft in einem reglementierten oder nicht reglementierten Beruf arbeiten wird.

Was sind reglementiert und nicht reglementierte Berufe?

Reglementiert: 
Die Berufsausübung in bestimmten Berufen in Deutschland ist an eine Anerkennung der beruflichen Qualifikation gebunden. Diese Berufe werden reglementierte Berufe genannt. Reglementiert sind beispielsweise Medizinberufe, Rechtsberufe, das Lehramt an staatlichen Schulen sowie Berufe im öffentlichen Dienst. 

Für im Ausland erworbene berufliche Qualifikationen ist eine Anerkennung erforderlich, welche durch Gesetze oder Verwaltungsvorschriften des Bundes bzw. der Bundesländer geregelt wird.
Die meisten Berufe in Deutschland sind nicht reglementiert.
Hier erfahren Sie, in welchen Berufen eine Anerkennung der beruflichen Qualifikation notwendig ist.

Nicht reglementiert
In diesem Fall ist eine behördliche Anerkennung gesetzlich nicht erforderlich, d.h. Du kannst Dich mit Deiner ausländischen Qualifikation direkt auf dem deutschen Arbeitsmarkt bewerben oder selbständig machen. Dennoch kann eine Anerkennung oder Bewertung Deines ausländischen Abschlusses sinnvoll sein, um künftigen Arbeitgebern eine bessere Einschätzung Deiner Qualifikation zu ermöglichen.

Was sind die möglichen Ergebnisse?
Verschiedene! 


ÜBER UNSERE BERATUNG:

Wie können wir helfen?
Das komplexe Anerkennungsverfahren in allen 16 Bundesländern kann eine richtige Herausforderung für den Bewerber sein. Insbesondere, wenn man der deutschen Sprache nicht mächtig ist. Durch unsere Unterstützung kannst Du beruhigt sein. Dabei kannst Du Geld und Zeit sparen. Wir beseitigen die anfänglichen Sprachbarrieren und geben Dir hilfreiche Tipps über die verschiedenen Möglichkeiten:
- Staatliche Zuschüsse;
- Empfehlung guter Sprachkurse;
- Vorbereitung Deiner Bewerbungsunterlagen;
- Zugang zu unserem umfangreichen Netzwerk, usw.

Verlauf der Beratung:
- Schreib uns eine E-Mail mit Deinem Anliegen;
- Wir vereinbaren eine kostenlose Erstberatung, die ungefähr 30 Minuten dauert;
- Sobald die Einwilligungserklärung gemäß Datenschutz unterzeichnet wurde, beginnen wir mit der Arbeit;
- Wir definieren die Strategie und schließen ein Paket ab, das Deine Bedürfnisse möglichst abdeckt.

Quellen:
MiiG
Anerkennung in Deutschland

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