Unterschiedlich!
Für Fachkfräte aus Drittländern führen wir den Anerkennungsprozess bereits im Heimatland.
Für nicht reglementierte landesrechtliche geregelte Berufe empfehllen wir ausdrücklich die Zeugnisbewertung bzw. die Gleichwertigkeitsbescheide.
FÜR AKADEMISCHE BERUFE
(nicht reglementiert)
Eine Zeugnisbewertung ist ein offizielles Dokument der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB), mit dem eine ausländische Hochschulqualifikation beschrieben und ihre beruflichen und akademischen Verwendungsmöglichkeiten bescheinigt werden.
FÜR AUSBILDUNGSBERUFE
(nicht reglementiert)
Der Bescheid stellt die Gleichwertigkeit bzw. teilweise Gleichwertigkeit des Berufsabschlusses mit einem deutschen Berufsabschluss (dem so genannten Referenzberuf) fest.
Unsere Beratungen werden auschließlich Online geführt. Die Zeit und weitere Ressourcen werden optimal eingesetzt.
Sicher!
Wir haben viele Kooperationspartner weltweit und führen selbst unsere eigenen Büros in den wichtigsten Gebieten, wie in Brasilien und anderen lateinamerikanischen Ländern.
Falls das Unternehmen Bewerbungsgespräche Vorort führen will, treffen wir gerne alle notwendigen Vorkehrungen.
Wenn die Fachkraft sich in Deutschland befindet, können wir alle Bewerbungsgespräche nach Rücksprache mit dem Unternehmen organisieren.