- Reisevorkehrungen im Heimatland;
- Unterstützung beim Visumsantrag/Erhalt der Aufenthaltserlaubnis;
- Umzug nach Deutschland;
- Unterstützung bei Behördengängen;
- Unterstützung bei Wohnungssuche;- Indikation für weitere Anlaufstellen und Dienstleistungen: Sprachschulen, Schulen, Bildungsstätten, Versicherungsgesellschaften, Banken, u.a.;- Spätere Unterstützung für den familiären Nachzug;- Angebot von interkulturellen Vorträgen.
15% vom Jahresbrutto
Endet das Arbeitsverhältnis innerhalb der ersten 3 Monaten aus welchem Grund auch immer, verpflichten wir uns, eine neue Vermittlung zu führen. In diesem Fall wird die Vermittlung mit lediglich 50% vom Jahresbrutto honoriert;